Honorar
Meine Leistungen für Sie werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Abweichend hiervon kann in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung eine Pauschal- oder Zeitvergütung vereinbart werden.
Unter anderem abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe möglich.
Vereinzelt gewähren Rechtsschutzversicherungen auch in Familien- und Erbrechtssachen sogar über eine Erstberatung hinaus Rechtsschutz. Ich kläre gern die Deckung für Sie.