Ihr Anwalt aus Potsdam

Honorar

Meine Leistungen für Sie werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Abweichend hiervon kann in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung eine Pauschal- oder Zeitvergütung vereinbart werden.

Unter anderem abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe möglich.

Vereinzelt gewähren Rechtsschutzversicherungen auch in Familien- und Erbrechtssachen sogar über eine Erstberatung hinaus Rechtsschutz. Ich kläre gern die Deckung für Sie.